es gibt kein Wahlrecht, ob Privat- oder Regelinsolvenz beantragt wird. Die Regelinsolvenz ist dann die richtige Verfahrensart, wenn der Schuldner unternehmerisch bzw. selbstständig tätig ist, oder wenn er früher selbstständig war und aus dieser Zeit mehr als 19 Gläubiger hat oder noch Gehaltszahlungen an Mitarbeiter ausstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,
es gibt kein Wahlrecht, ob Privat- oder Regelinsolvenz beantragt wird. Die Regelinsolvenz ist dann die richtige Verfahrensart, wenn der Schuldner unternehmerisch bzw. selbstständig tätig ist, oder wenn er früher selbstständig war und aus dieser Zeit mehr als 19 Gläubiger hat oder noch Gehaltszahlungen an Mitarbeiter ausstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht