Regelinsolvenz

Guten Tag!
Ich befinde mich seit 10/2015 in der Regelinsolvenz. 6 Jahre lang habe ich die geforderten Beträge der pfändbaren Einkünfte abgeführt. Eine Restschulbefreiung wurde nach den 6 Jahren nicht beantragt. Jetzt, 17 Monate nach Einstellung der Zahlungen, bekomme ich vom Insolvenzverwalter Post mit der Aufforderung innerhalb von 14 Tage ca 6500€ zu zahlen. Die kurze Begründung lautete, das das Insolvenzverfahren ja noch läuft und ich weiterhin das pfändbare Einkommen hätte abführen müssen.
Frage: Ist dies so korrekt?
Vielen Dank

1 Antwort
  1. Matthias Kiesche
    says:
    Guten Tag!

    vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Privatinsolvenz. Als Mitarbeitende der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei, die auf Insolvenzrecht spezialisiert ist, möchten wir Ihnen gerne weiterhelfen.

    Zunächst einmal ist es wichtig zu wissen, dass die Restschuldbefreiung nach sechs Jahren beantragt werden kann, sofern alle geforderten Beträge der pfändbaren Einkünfte abgeführt wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das Verfahren verlängert werden.

    In Ihrem konkreten Fall scheint es so zu sein, dass das Insolvenzverfahren noch nicht abgeschlossen ist und Sie weiterhin das pfändbare Einkommen hätten abführen müssen. Eine genaue Beurteilung ist jedoch erst nach Einsicht in Ihre Unterlagen möglich.

    Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Sie können einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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