gUG Gründen

Hallo
Es sind jetzt sehr vielen Fragen aufgetaucht zu Gründung der gUG.
Wir möchten in September unseren neuen Waldkindergarten in Triftern (Bayern) eröffnen und wollten jetzt die gUG gründen.
Es ist ein Gesellschafter und Geschäftsführer vorhanden. Jetzt habe ich gelesen das die Löhne nicht zu hoch sein dürfen da sonst die gUG aberkannt werden kann und das die Buchführung komplizierter und Aufwändiger ist.
Zum Thema Löhne was bedeute nicht zu hoch? Ich möchte gerne alle angestellten Erzieher Tariflich bezahlen. Wären den die Löhne dann zu hoch? Es sind 2 Erzieher und eine Kinderpflegerin geplant.
Darf ich mir als Geschäftsführen mein Gehalt nach Tarif ausbezahlen oder wäre dieser auch zu hoch?

Was bedeutet die Aufwändige Buchführung? Kann ich diese selbst machen oder ist dies ohne STeuerberater gar nicht möglich?

Ich interessiere mich für das Plus Paket von ihnen. Welche Kosten kommen da noch hinzu? Wie Hoch sind den Gerichtskosten und Notarkosten?

Ich hoffe sie können mir meine Fragen beantworten
Mit freundlichen Grüßen
Emanuel Blüml

1 Antwort
  1. Matthias Kiesche
    says:

    Sehr geehrter Herr Blüml,

    vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Gründung einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (gUG) für Ihren Waldkindergarten in Triftern. Wir bieten Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre Fragen zu beantworten und Sie bei Ihrem Vorhaben zu unterstützen. Sie können einen Termin für ein persönliches Gespräch auf unserer Website vereinbaren: https://anwalt-kg.de/unternehmensrecht/termin/.

    Zur Frage der Löhne: Die Höhe der Löhne für die Angestellten einer gUG darf nicht übermäßig hoch sein, um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden. Eine tarifliche Bezahlung ist in der Regel unbedenklich, sofern die Tarifverträge dem üblichen Branchenniveau entsprechen. Wir empfehlen Ihnen, dies individuell prüfen zu lassen.

    Als Geschäftsführer einer gUG können Sie sich ebenfalls ein Gehalt nach Tarif auszahlen lassen. Auch hier gilt, dass die Vergütungen sich im Rahmen des Üblichen bewegen sollten.

    Die Buchführung einer gUG ist aufgrund der Gemeinnützigkeit und der damit verbundenen steuerlichen Vorschriften in der Tat etwas aufwändiger als bei anderen Unternehmensformen. Wir raten daher, einen Steuerberater mit der Buchführung zu beauftragen, um mögliche Fehler zu vermeiden.

    Gerne informieren wir Sie über unser Plus Paket, das speziell auf die Bedürfnisse von gemeinnützigen Organisationen zugeschnitten ist. Die Kosten für Gerichts- und Notarkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab und können individuell unterschiedlich ausfallen.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS Anwaltskanzlei

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