Regelinsolvenz nach 5 Jahren beenden

Guten Tag, ich bin seit 01/2014 in der Regelinsolvenz, d.h. 3 Jahre sind nun vorbei. Ich habe gelesen, dass auch bei der sog. Altinsolvenz eine Restschuldbefreiung nach 5 Jahren möglich ist. Derzeit erhalten die Gläubiger eine gleichmäßige Jahresquote von 2,3% – durch mein hohes Nettoeinkommen müssten die Gerichts- und Treuhänderkosten p.a. gedeckt sein. Was kann ich im nunmehr 4. Jahr tun um nach dem 5. Jahr schon die Restschudbefreiung zu erhalten? In den gelesenen Beiträgen stand etwas von einem Insolvenzplan der vorgelegt werden müsste. Mein Arbeitgeber wäre evtl. bereit mir die Quote für das 6. Jahr aus meinem Gehalt vorzustrecken. Mit Grüßen aus Bayern

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Ich gehe davon aus, dass Sie einen Vergleich in der Insolvenz meinen. Im folgenden Artikel erhalten Sie mehr Informationen zu diesem Thema:

    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/vergleich/schuldenvergleich-im-insolvenzverfahren/

    Gerne können wir uns über Ihre Möglichkeiten telefonisch im Rahmen unserer kostenlosen Erstberatung unterhalten. Rufen Sie uns dazu an und vereinbaren einen Termin.

    Mit freundlichen Grüßen
    RA Andre Kraus

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