Regelinsolvenz Verfahrenskosten berechnen

vielen Danke für Ihre schnelle Antwort, bei mir handelt sich es um eine Regelinsolvenz d.h da greift der Rechner nicht oder?
desweiteren habe ich einen Gläubiger drin der im Ausfall 10000 Euro angesetzt hat, der 2. Kreditnehmer zahlt die Raten aber schon die ganze Zeit weiter.was passiert damit werden die 10000 Euro aus der Insolvenztabelle genommen bzw. der 2.Kreditnehmer hat jetzt schon 14000,00 Euro abbezahlt.was passiert mit den 14000,00 Euro gemacht? aus der Insolvenztabelle und die 4000,00 Euro stehen dem Gläubiger zu oder werden die dann in die Insolvenzmasse einberechnet?
Dankend im vorraus

MFG
Sandra

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Der Rechner greift dann, wenn Sie eine unselbstständige Tätigkeit ausüben. Wenn Sie eine selbstständige Tätigkeit ausüben, berechnet sich Ihr pfändbares Einkommen anhand eines sogenannte fiktiven Einkommens. Hierzu empfehle ich Ihnen den folgenden Beitrag:

    https://anwalt-kg.de/newsbeitrag/privatinsolvenz-recht/wie-berechnet-der-insolvenzverwalter-den-pfaendbaren-betrag-bei-selbststaendigen-und-freiberuflern/

    Wenn die Forderung des Gläubigers bereits von Seite Dritter bezahlt wurde, entfällt der Rechtsgrund für die Forderung. Ansonsten würde der Gläubiger seine Forderung “doppelt” bezahlt bekommen. Ich empfehle Ihnen mit dieser Thematik den für Sie zuständigen Treuhänder zu kontaktieren. Die Forderung würde bei der Verteilung nicht berücksichtigt werden, sodass die anderen Gläubiger einen höhere Quote bekommen. Inwieweit dies einen Mehrwert für Sie persönlich bedeutet kann ich anhand der mir vorliegenden Informationen nicht abschließend sagen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert