Hallo Anwälte,
ich habe bei Ihnen auf der Seite gelesen, dass ich Nutzungsentschädigung bei der Rückabwicklung zahlen muss. Muss man die immer zahlen? Und wenn ja, wie hoch ist die?
ob im konkreten Fall eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sollte der Vertrag aber nach dem 13. Juni 2014 geschlossen worden sein, greift eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung, wonach im Falle des Widerrufs oder des Rücktritts keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Eine Einzelfallprüfung durch einen erfahrenen Anwalt ist hier unerlässlich um unnötige Kosten zu vermeiden.
Dein Kommentar
An Diskussion beteiligen? Hinterlasse uns Deinen Kommentar!
Sehr geehrter Fragesteller,
ob im konkreten Fall eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sollte der Vertrag aber nach dem 13. Juni 2014 geschlossen worden sein, greift eine verbraucherfreundliche Gesetzesänderung, wonach im Falle des Widerrufs oder des Rücktritts keine Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss. Eine Einzelfallprüfung durch einen erfahrenen Anwalt ist hier unerlässlich um unnötige Kosten zu vermeiden.