Regelinsolvenzverfahren und offene Elterbeiträge

Hallo,
mir ist bekannt das Bußgelder, Strafen etc.trotzdem gezahlt werden müssen.
Aber wie ist das mit offenen Forderungen von Elterbeiträgen, die über die Stadt laufen und nicht über einen privaten Träger.
Müssen diese auch gezahlt werden oder werden diese als Gläubiger angesehen?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    öffentliche Gläubiger, die Forderungen wie beispielsweise Elternbeiträge gegen Sie innehaben, müssen als Gläubiger mit in den Insolvenzantrag aufgenommen werden, auch bei einer Regelinsolvenz. Sie sollten diese Zahlungen in Vorbereitung auf ein Insolvenzverfahren daher einstellen, um eine Gläubigerbevorzugung zu vermeiden.
    Sollten Sie weitere Fragen bezüglich der Einleitung einer Regelinsolvenz haben, rufen Sie uns gerne an und vereinbaren einen Termin zu einem kostenfreien telefonischen Beratungsgespräch.

    Mit freundlichen Grüßen

    V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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