Restschuldbefreiung
Guten Tag,
ich habe 2008 eine Privatinsolvenz beantrag und jetzt (2019) die Restschuldbefreiung vom Gericht erhalten.
Mittlerweile bin ich Selbständig und es sind daraus neue Schulden entstanden. Durch lange Krankheit bin ich in Zahlungsschwierigkeiten gekommen und kann nun, trotz Wiederaufnahme meiner Selbständigkeit, meinen Raten nicht mehr nachkommen. Kann ich einen neuen Antrag auf Regelinsolvenz stellen mit dem Ziel der Restschuldbefreiung?
Vielen Dank für ihre Auskunft
Sehr geehrter Fragesteller,
ein Insolvenzverfahren über Ihr Privatvermögen kann ab erteilter Restschuldbefreiung erst nach 10 Jahren erneut in Angriff genommen werden. Eventuell bestehen aber Alternativen zu einer Insolvenz. Gerne können Sie unser Sekretariat zur Vereinbarung eines kostenfreien, telefonischen Erstberatungstermins kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt