Schufa

Können wir (IV-Eröffnung 01/2014) von der Schufa nach dem 31.12.2017 verlangen, dass die alten Einträge, die vor der IV eingetragen waren, gelöscht werden und somit nur noch die angekündigte Restschuldbefreiung drin bleibt?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für diesen Beitrag. Das ist leider nicht möglich, da beide Eintragungen inhaltlich zusammengehören.

    Mit freundlichen Grüßen
    Andre Kraus
    Rechtsanwalt

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