Schufaeintrag nach der Insolvenz

Meine Frau und ich hatten Mitte Dezember 2013 die IV beantragt – das Verfahren wurde aber wegen der Weihnachtsfeiertage erst Mitte Januar 2014 eröffnet. Dies bedeutet ja, dass unsere IV erst im Januar 2020 endet und wir aufgrund der Statuten der Schufa somit statt 3 Jahre insgesamt 4 Jahre (bis Ende 2023) noch dort negativ vermerkt sind. Ist diese “Benachteiligung” rechtlich haltbar, denn wir können ja nichts dafür, dass das Gericht erst Mitte Januar 2014 das Verfahren eröffnet hat? Und könnten wir unseren Treuhänder bitten, dass Verfahren schon Ende 2019 zu beenden, da wir den Antrag ja noch im “alten” Jahr gestellt hatten? Vielen Dank für Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    bedauerlicherweise sind unsere Gerichte stark ausgelastet. Trifft dieser Umstand zusätzlich mit der üblichen Urlaubszeit zusammen, kann es zu solchen Konstellationen kommen. Die Bearbeitungszeit dürfte insgesamt noch im Rahmen des Üblichen liegen und ist daher hinzunehmen. Leider ist eine Verkürzung der Insolvenzlaufzeit nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/verkuerzung-insolvenz/

    Ihr Ärger über den Schufa-Eintrag ist nachvollziehbar. Auch wir teilen Ihre Auffassung, dass ein ehemaliger Insolvenzschuldner nicht durch den Schufa-Eintrag zusätzlich belastet werden sollte:

    https://anwalt-kg.de/frage/privatinsolvenz-recht/regelinsolvenz/schufaeintrag-nach-der-insolvenz/

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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