Sozialversicherung – Arbeitnehmeranteile

Haftet der GF persönlich bei Insolvenz der GmbH auch für die angefallenen Säumniszuschläge auf die Arbeitnehmeranteile (bereits bezahlt)

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für die interessante Frage, mit der sich auch der BGH bereits auseinandergesetzt hat.
    In dem Urteil mit dem Aktenzeichen II ZR 238/07 kommt der BGH zu dem Schluss, dass der Geschäftsführer für die Säumniszuschläge nicht persönlich haftet, denn dieser Schaden ist nicht direkt aus einem Verstoß gegen ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB entstanden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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