UG gruenden und vom Ausland verwalten

Guten Morgen,

Ich bin derzeit dabei, einen Standort für die Gründung einer Streckentransportunternehmen zu wählen. Das Unternehmen wird verschiedene Produkte von amazon sowohl in der EU als auch in den USA verkaufen.

Nur ein kurzer Überblick über meine aktuelle Situation und meine Zukunftspläne. Ich bin zu diesem Zeitpunkt Vollzeitmitarbeiter mit Wohnsitz in Stuttgart und werde in etwa einem Jahr nach Südafrika zurückkehren. Da ich der alleinige Eigentümer und Mitarbeiter des Unternehmens sein werde, benötige ich einige Ratschläge bezüglich der Verwaltung und des Firmensitzes.

Soweit ich es verstehe, kann die Geschäftsstelle außerhalb des Landes existieren, was für den Sitz nicht der Fall ist. Das Unternehmen soll online verwaltet werden, so dass eine physische Bürofläche nicht erforderlich ist. Kann ich jedoch eine UG in Deutschland registrieren, während ich sie von Übersee aus betreibe?

Vielen Dank und herzliche Grüße,
Pascoe Scholle

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1 Antwort
  1. RA Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Scholle,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. In der Tat ist bei einer UG zwischen dem Satzungssitz und dem Geschäftssitz zu unterscheiden. Der Satzungssitz muss in Deutschland liegen. Wo der Geschäftssitz liegt ist letztlich irrelevant. Auch der Geschäftsführer der Gesellschaft muss nicht deutscher sein, oder in Deutschland leben.Jedoch sollten Sie beachten: Der Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft hat besondere gesetzliche Pflichten. Daher muss der Geschäftsführer eine Arbeitserlaubnis/ ein Arbeitsvisum in Deutschland haben. Dieses können Sie natürlich auch dauerhaft beantragen, auch wenn Sie in Südafrika leben. Alternativ können Sie einen Bekannten in Deutschland als zweiten Geschäftsführer beauftragen, der die Geschäftsführung für Sie vor Ort übernimmt.

    gerne beraten wir Sie weiter zu Ihrer Gründung in einem kostenlosen, telefonischen Erstberatungsgespräch auf deutsch oder englisch.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Leonard Schmidt

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