Tantiemenzahlung vor Verfahrenseröffnung

Sehr geehrte Damen und Herren,
als selbständige Fotograf erhielt ich für die Jahre 208-2014 Tantiemen von der VG-Bild und Kunst in diesem Jahr. Zur Deckung meines Lebensunterhaltes hat das Amtsgericht per Monat einen Betrag von 1.709,99 pfandfrei belassen.
Allerdings Mein Insolvenzverwalter zahlt mir den Betrag nicht.
Was kann da unternehmen
M.f.G

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wir dürfen uns für Ihren Beitrag bedanken. Der von Ihnen aufgezeigte Sachverhalt zeigt auf, dass Sie ein Pfändungsschutzkonto mit einen Freibetrag i.H.v. 1709,99 € gehabt haben. In der Insolvenz von selbstständigen richtet sich die Pfändung des Einkommens nach dem hypothetischen Einkommen, das der Verwalter errechnet. Dieser Betrag ist in der Regel fest und unveränderlich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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