Auskehrungskonto
guten Tag,
ich bin mit meiner Privatinsolvenz im November diesen Jahres endlich durch.
Ich habe ein P-Konto bei der C-Bank.Auf dem dazugehörigen Auskehrungskonto habe ich ein Guthaben von momentan 2700 Euro,was monatlich um 60 Euro weniger wird,da mein Arbeitslohn unterhalb der Pfändungsgrenze liegt.Da ich in der Insolvenz Guthaben von Stromzahlungen,Nebenkosten der Wohnung,privaten Einzahlungen und Rückzahlungen des Jobcenters angesammelt haben, wollte ich nachfragen,was mit dem Geld auf dem Auskehrungskonto geschieht ?
Die Verfahrenskosten von 1800 Euro habe ich auch schon beglichen.
danke vorab
Sehr geehrter Herr Gerth,
wir dürfen uns für Ihren Beitrag bedanken. In der Privatinsolvenz ist es Ihnen als Schuldner möglich Vermögen anzusparen. Dieses Vermögen können Sie auch nach der Privatinsolvenz Ihr Eigen nennen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt