Verrechnung nach Restschuldbefreiung

Hallo,
bitte folgenden Sachverhalt bearbeiten:
Insolvenzverfahren mit erteilten Restschuldbefreiung 07/2005 – 12/2011.
Nach Erteilung einer Teilrente durch die DRV in 03/2024 wurde mir mitgeteilt, dass die BG Bau am 03.04.2024 einen Antrag auf Verrechbung von Beitragsrückständen
aus 2004 gestellt hat.
Bis dahin wurde kein solcher Antrag gestellt.
Wie ist hier die Rechtslage?
Mit freundlichen Grüßen
Andreas

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,
    Sie befinden sich hier im öffentlichen Forum für allgemeine Fragen, das für jeden Nutzer einsehbar ist. Bitte wenden Sie sich für Rechtsrat im Einzelfall an unser Team unter 0221 6777 00 55 oder koeln@anwalt-kg.de
    Beste Grüße

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