verspätete Forderungsanmeldung

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Commerzbank hat ihre titulierte Forderung in der Planinsolvenz nicht angemeldet, der Insolvenzplan wurde mit Beschluss vom 2. Januar 2020 rechtskräftig. Nun fordert die Bank eine Zahlung gemäß Quote. In einer Richtlinie steht, dass verspätet angemeldete Forderungen beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen. Die Bank behauptet es nicht zu müssen. Nun habe ich Angst, wenn ich die Zahlung leiste, dass ich später nochmals an den Insolvenzverwalter zahlen muss.

MfG
P.M.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    beim Insolvenzplan gilt, dass gemäß § 254b InsO auch Gläubiger an den Plan gebunden sind, die ihre Forderung nicht angemeldet haben.
    Eine evtl. Zahlung sollte jedoch stets mit der Tilgungsbestimmung vorgenommen werden, dass die Zahlung nur für die Quote gilt.
    Sollte dies den Insolvenzplan gefährden, kann mit der Zahlung auch noch einige Zeit abgewartet und in der Zwischenzeit gemäß § 259a InsO Vollstreckungsschutz in Anspruch genommen werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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