Wartezeit bei Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,
im März 2012 erlangte ich nach einer Privatinsolvenz die Restschuldbefreiung. Im Anschluss gründete ich mit einem Partner eine UG. Später noch eine GmbH. In der UG nahmen wir dann Anfang 2017 noch einen dritten Gesellschafter Gf auf. Ich wurde krank mit Reha und bin bis heute krankgeschrieben. Ein Gewerbeschein habe ich noch. Anfang 2018 wurden beide Firmen insolvent. Ich hatte wegen meiner Krankheit kaum Einflussnahme. Es wurde Sozialversicherungen und Steuern nicht bezahlt. Mittlerweile sind beide Firmen in der Liquidation. Meine Frage an Sie lautet: Kann bei mir die Regelinsolvenz beantragt werden, obwohl noch keine 10 Jahre nach meiner Restschuldbefreiung vorbei sind? Es sind keine 15 Gläubiger, jedoch ein sechsstelliger Betrag. der muss ich bis 2022 warten? Dann wäre ich erst mit 67 Jahren restschuldbefreit. Vielen Dank, ich freue mich auf Ihre Antwort.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    zur genaueren Besprechung Ihres Falles würde ich Ihnen gerne ein kostenfreies, telefonisches Erstberatungsgespräch anbieten wollen. Bitte kontaktieren Sie zu diesem Zwecke unser Sekretariat.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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