Wohlverhaltensphase, Restschuldbefreiung nach 5 Jahre

Guten Tag,
ich habe Ende Juni 2014 die Eröffnung eines Inso-Verfahrens (Regelinsolvenz) beantragt. Das Inso-Verfahren wurde Anfang Juli 2014 eröffnet. Die Verfahrenskosten wurde bereits komplett beglichen.
Besteht in meinem Fall die Möglichkeit, dass mir schon nach 5 Jahre die Restschuldbefreiung erteilt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Beste Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Wenn die Verfahrenskosten bereits getilgt wurden, haben Sie die Voraussetzungen für die Verkürzung auf 5 Jahre bereits erreicht. Sie müssen dann die vorzeitige Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht beantragen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. V. Ghendler

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