Wohlverhaltensphase, Restschuldbefreiung nach 5 Jahre
Guten Tag,
ich habe Ende Juni 2014 die Eröffnung eines Inso-Verfahrens (Regelinsolvenz) beantragt. Das Inso-Verfahren wurde Anfang Juli 2014 eröffnet. Die Verfahrenskosten wurde bereits komplett beglichen.
Besteht in meinem Fall die Möglichkeit, dass mir schon nach 5 Jahre die Restschuldbefreiung erteilt wird?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Beste Grüße
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn die Verfahrenskosten bereits getilgt wurden, haben Sie die Voraussetzungen für die Verkürzung auf 5 Jahre bereits erreicht. Sie müssen dann die vorzeitige Restschuldbefreiung beim Insolvenzgericht beantragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. V. Ghendler