Meister

bin Handwerksmeister im Angestelltenverhältnis, ein bekannter von mir will sich selbständig machen ohne Meisterbrief, daher soll ich mich mit meinem Meistertitel bei ihm einbringen. Geht das über eine stille Beteiligung oder gibt es eine andere möglichkeit?

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Herr Kemmler,

    für Ihr geplantes Vorhaben ist die stille Beteiligung unerheblich.
    Zur Einbringung Ihres Meistertitels müssen Sie in der Unternehmenshierarchie eine dominierende Position im fachtechnischen Bereich, etwa als Betriebsleiter, einnehmen.
    Der Betriebsleiter hat dabei den technischen Arbeitsablauf zu steuern, zu betreuen und zu überwachen und darf sich nicht auf die bloße Kontrolle des Arbeitsergebnisses beschränken.

    An der rechtlichen wie auch an der faktischen Möglichkeit der erforderlichen Einflussnahme fehlt es regelmäßig, wenn der Betriebsleiter noch in einem anderen Arbeitsverhältnis steht und infolge seiner dortigen Residenzpflicht nicht jederzeit für Betriebsleiterzwecke abkömmlich ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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