Rente Restschuldbefreiung

Guten Tag,

bei mir wurde 2019 das Regelinsolvenzverfahren eröffnet!
Seit September 2019 könnte ich mit Abzug in Rente gehen! Die Rente würde unter der Pfändungsfreigrenze liegen.
Zur Zeit läuft auch noch mein Schwerbehinderten Antrag!
Bekomme ich die 50% kann ich sofort mit 3,5 % Abzug in Rente gehen oder in 7/2020 Abzugsfrei!
Würde ich bei diesen Varianten meine Restschuldbefreiung riskieren???

Vielen Dank für Ihre Antwort!

LG Thomas56

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Thomas56,

    grundsätzlich besteht die Erwerbsobliegenheit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze für den Renteneintritt. Hiervon kann es Ausnahmen geben, beispielsweise wenn aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen die Arbeit nicht mehr zumutbar ist. Ob dies bei Ihrem Fall gegeben ist, kann ich ohne weitere Angaben nicht verbindlich beurteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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