Restschuldbefreiung

Mir wurde im Januar 2014 eine Restschuldbefreiung erteilt. Seit 2017 bin ich verheiratet. Für das Jahr 2018 wurde eine Steuererstattung errechnet. Nun hat das Finanzamt als vormals Gläubiger das Geld gegen die Steuerschulden aus den Jahren 2006 und 2007 (vor der Insolvenz) einbehalten. Ist das rechtens, oder kann ich in Einspruch gehen?

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