Verhinderungspflege im Insolvenzverfahren

Hallo

Das das Pflegegeld nicht in die Insolvenz fliesst ist bekannt.
Wie verhält es sich mit Zahlungen der Verhinderungspflege, welche ja an die Ersatzpflege weitergegeben wurde und nachträglich erst von der Krankenkasse vergütet werden. Die Zahlungen stehen natürlich im Kontoauszug welcher in Abständen vorgelegt wird um “Einnahmen” zu “überwachen”. Zählen denn die Verhinderungspflege Zahlungen zu den vom Insolvenzverwalter zu verwertenden Einnahmen oder sind die freibleibend? Die Zahlungen sind auch je nach Aufwand unterschiedlich, im gegensatz zum Pflegegeld.

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