Restschuldbefreiung und Überschuss

Guten Tag,
ich hoffe sehr, dass Sie mir meine Frage beantworten können.
Meine Insolvenz wurde vor dem 01.07.2014 eröffnet, sodass ich noch in das “alte Recht” hinein gefallen bin. Nichts desto trotz, konnte ich im März d. J. die Gläubiger zu 100 % bedienen. Seit dem wurden weiterhin pfändbare Gehaltsanteile abgetreten. Ich habe einen Antrag auf vorzeitige Restschuldbefreiung beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Der Beschluss wurde am 12.09. d. J erteilt und meine Insolvenz ist vorzeitig beendet worden. Auf Nachfrage beim Treuhänder, wann ich mit der Rückzahlung der zuviel abgetretenen Beträge rechnen kann, kam keine aussagekräftige Antwort, eher wurde ich darum gebeten, von weiteren Anfragen abzusehen.
Können Sie mir sagen, wie es in der gängigen Praxis aussieht? Wie lang kann der TH sich Zeit lassen den Überschuss zurück zu zahlen?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    dies ist von Fall zu Fall bzw. je nach Treuhänder unterschiedlich. Jedenfalls haben Sie das Recht, die überzahlten Beträge zurückzuerhalten. Wie lange es dauern wird, kann ich leider nicht beurteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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