Risikolebensversicherung bei Insolvenz

Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich ging 2020 in die Privatinsolvenz habe eine Frage bzgl. meiner Risikolebensversicherun die schon über Jahrzente läuft u.im Todesfall auf meine beiden Kinder als Begünstigte abgeschlossen wurde.
Die Versicherung läuft Ende des Jahres aus und kann jetzt auch altersbedingt nicht verlängert werden.
Ich habe vor ca. einen Monat eine Beitragsfreistellung beantragt worauf hin die Versicherung mir mitteilte das ich das nur mit Zustimmung des Insolvenzverwalters machen kann und ich eine Erklärung des Insolvenzverwalters einreichen müsste.
Wenn ich richtig informiert bin ist es doch so bei einer RLV das nur bei meinem Tod meine Kinder die Versicherungssumme bekämen u. dies nicht als sog. Pfändungsmasse läuft, darf die Versicherung in meine Fall > Beitragsfreistellung < überhaupt so handeln?
Sehr gerne erwarte ich ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir von der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und stehen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Schulden und Entschuldung zur Seite. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre Situation genauer zu besprechen und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Sie können jederzeit einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Zu Ihrer konkreten Frage bezüglich Ihrer Risikolebensversicherung können wir Ihnen folgendes mitteilen: Grundsätzlich sind Versicherungsverträge von der Insolvenzmasse ausgenommen und somit nicht pfändbar. Das bedeutet, dass im Falle Ihres Todes die Versicherungssumme an Ihre Begünstigten ausgezahlt werden würde und nicht zur Insolvenzmasse zählen würde.

    Allerdings kann eine Beitragsfreistellung Ihrer Risikolebensversicherung während der Privatinsolvenz problematisch sein, da diese einen Vermögenswert darstellt, der in die Insolvenzmasse fallen könnte. Daher benötigen Sie die Zustimmung Ihres Insolvenzverwalters, um die Beitragsfreistellung durchzuführen. Ohne diese Zustimmung könnte die Versicherungsgesellschaft die Beitragsfreistellung ablehnen.

    Wir empfehlen Ihnen, sich in Ihrem konkreten Fall von einem erfahrenen Insolvenzanwalt beraten zu lassen, um Ihre Möglichkeiten und Risiken abzuschätzen. Gerne können wir Sie bei Bedarf hierzu beraten.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass unsere Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert