Gerichtskosten des Verbraucherinsolvenzverfahren

Hallo,
meine Privatinsolvenz ist abgeschlossen und nun stehen Gerichtskosten in Höhe von 1.900 Euro a 150 Euro im Monat ins Haus. Ich habe nur eine Rente von 1.160 Euro (netto) im Monat, wovon ich ca. 1.000 Euro für meinen Lebensunterhalt brauche. Meine Frage: 1. muss ich die Gerichtskosten zahlen und 2. kann man mir was von der Rente pfänden? Danke Susanne

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrt/e Rechtssuchende/r,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir von der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und bieten Ihnen gerne eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an.

    Zu Ihrer konkreten Frage: Nach Abschluss einer Privatinsolvenz können unter Umständen noch offene Kosten wie Gerichtskosten anfallen. Ob Sie diese zahlen müssen, hängt von Ihrem konkreten Fall ab. Hier empfehlen wir Ihnen dringend, sich an einen unserer spezialisierten Anwälte zu wenden und sich in einer kostenfreien Erstberatung beraten zu lassen.

    Was eine mögliche Pfändung Ihrer Rente betrifft, so sind Renten grundsätzlich vor Pfändungen geschützt. Es gibt jedoch Ausnahmen, z.B. wenn es sich um eine Sozialleistungspflichtige Rente handelt. Auch hier kann eine genaue Prüfung nur im Rahmen einer individuellen Beratung erfolgen.

    Gerne können Sie einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    *Die Antwort ist ohne rechtliches Gewähr.

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