drohende Zwangsvollstreckung

Guten Tag, das Amtsgericht Ülzen hat mir einen Mahnbescheid einer Inkassofirma(HmcS) an meine vorherige Adresse geschickt. wo ich jetzt zufälliger Weise mal wieder war. Ich wohne unter dieser Adresse seit dem 01,08.2017 nicht mehr. Soll ich das im Widerspruch anführen, weil ich hatte keine Kenntnis von dem ganzen Prozedere.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wurde ein Mahnbescheid an eine falsche Adresse zugestellt, sollte man beim zuständigen Mahngericht Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Als Begründung sollte angeführt werden, dass die Adresse falsch war. Dies gilt aber nur, wenn beim Einwohnermeldeamt rechtzeitig die Ummeldung erfolgt war. Sollte die Forderung unberechtigt sein, sollte dies natürlich ebenfalls Teil der Begründung für den Widerspruch sein.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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