EOS Inkassobüro
Hallo,
das Inkassobüro EOS erkennt eine bereits gezahlte Rechnung nicht an, obwohl das zuständige Amtsgericht entschieden hat, dass die Rechnung nachweislich bezahlt wurde.
Das Inkassobüro droht mit Gerichtsvollzieher und Pfändung.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
L.G. Webse
Sehr geehrter Fragesteller,
anhand Ihrer Angaben haben Sie möglicherweise bereits anhand einer negativen Feststellungsklage gerichtlich feststellen lassen, dass die Forderung aufgrund von Erfüllung nicht besteht.
In diesem Fall haben Sie beste Aussichten, mittels einer Vollstreckungsgegenklage gegen die Zwangsvollstreckung vorzugehen.
Möglicherweise liegt auch ein Fehler beim Inkassobüro vor, denn im Falle eines bereits gerichtlich geklärten Sachverhalts wäre eine Pfändung und die damit einhergehenden Kosten sinnlos.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht