Lohnabtretung

Sehr geehrte Damen,sehr geehrte Herrn

Gibt es bestimmte Fristen bzw wieviel Tage vor Monatsende muss der Antrag vom Gläubiger wegen einer Lohnabtretung bei meinem Arbeitgeber eingegangen sein.
Im klartext.. am 29.11 bekomm ich Lohn kann in dieser Woche noch eine Lohnabtretung erfolgen oder gibt es da bestimmte Fristen.
Ich hoffe das ich meiner Frage richtig formellieren konnte.

Vielen Dank schon mal für Ihre Hilfe.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    der Gläubiger könnte eine sogenannte Vorpfändung durchführen, dabei handelt es sich um ein vorläufiges Zahlungsverbot. Dies wird dem Arbeitgeber per Gerichtsvollzieher zugestellt und gilt ab dem nächsten Tag nach der Zustellung.
    Sollte der Gläubiger keine Vorpfändung durchführen, sondern abwarten, bis der endgültige Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wird, so gilt aber auch dieser Beschluss ab dem nächsten Tag nach der Zustellung.

    Wenn Ihr Gehalt normalerweise am 29. eingeht, so wird die Überweisung in der Regel am 28. getätigt. Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. die Vorpfändung müsste also am 27. bei Ihrem Arbeitgeber eingehen, damit das Gehalt dieses Monats von der Pfändung umfasst wäre.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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