vielen dank für Ihren Beitrag. Zu Ihrer Frage: Grundsätzlich kann auch nachdem eine Lohnpfändung erfolgt ist,
zusätzlich eine Kontopfändung betrieben werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ihr Pfändbarer
Betrag noch nicht zuvor durch die Lohnpfändung ausgeschöpft ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen dank für Ihren Beitrag. Zu Ihrer Frage: Grundsätzlich kann auch nachdem eine Lohnpfändung erfolgt ist,
zusätzlich eine Kontopfändung betrieben werden. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn ihr Pfändbarer
Betrag noch nicht zuvor durch die Lohnpfändung ausgeschöpft ist.
Mit freundlichen Grüßen
Andre Kraus
Rechtsanwalt