Pfändbarer Betrag falsch berechnet?

Hallo zusammen,

ich befinde mich seit einiger Zeit in Privatinsolvenz und mein Arbeitgeber führt den pfändbaren Teil meines Lohns an meinen Insolvenzverwalter ab.
Ich schaute nun gerade, eher durch Zufall, auf meine Gehaltsmitteilung Dezember 2019, sehe den abgeführten Betrag und vergleiche ihn spaßeshalber mit der aktuellen Pfändungstabelle. Und entweder versteh ich das Rechnungskonzept dahinter nicht oder meinem Arbeitgeber ist ein Fehler unterlaufen.

Ich habe vier Kinder und eine Ehefrau, somit bin ich fünf Personen zum Unterhalt verpflichtet. Irgendwann teilte mir mein Insolvenzverwalter mit, dass aber bitteschön nur von vier Unterhaltsberechtigten ausgegangen werden kann, da meine Frau ihr eigenes Geld verdient. Einen Beschluss nach § 850c Abs. 4 ZPO habe ich aber nie gesehen und weiß nicht, ob sich mein Insolvenzverwalter ans Amtsgericht gewendet hat.

Darüber hinaus, und ich gehe jetzt einfach von nur vier Unterhaltsberechtigten aus:

Mein gesetzl. Netto in 12/2019 war 2837,64 EUR
Davon gingen 102,79 EUR in eine private Rente über Nettoumwandlung (Vertragsschluss vor Insolvenz).
Auszahlungsbetrag netto waren 2568,07 EUR
Überweisung an den Insolvenzverwalter waren 133,02 EUR.

Nehme ich nun mein gesetzl. Netto und schaue in die Tabelle? – Also 2837,64 EUR, bei vier Kindern sollten lt. Tabelle 93,30 EUR.
Muss ich vom gesetzl. Netto den Teil für die Rente abziehen? Dann wären’s rd. 2735 EUR, lt. Tabelle hier pfändbar: 73,30 EUR.
Der abgeführte Betrag an den Insolvenzverwalter waren 133,02 EUR, also nach beiden Rechnungen zu viel.

Vielleicht verstehe ich irgendetwas nicht richtig. Und vielleicht kann mir jemand die Augen öffnen?
Oder hat mein Arbeitgeber tatsächlich falsch gerechnet?

Und was hat’s mit der Anrechenbarkeit des Einkommens meiner Ehefrau auf sich? Sie verdient rd. 980 EUR netto, wir wohnen zusammen mit unseren Kindern. – Kann der Insolvenzverwalter das einfach so meinem Arbeitgeber mitteilen, dass dieser nur von vier Unterhaltsverpflichtungen ausgehen soll? Und hätte ich diesen Beschluss, über den ich in § 850c Abs. 4 ZPO lese, sowieso nie gesehen? Oder hätte dieser mir zugehen müssen und wurde vielleicht gar nicht beantragt?

Okay, soweit meine Fragen. :)

Ich danke für jeden Tipp und jede Hilfe!

Liebe Grüße,
Daniel

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