Pfändung

Ich bin verurteilt wegen Steuerhinterziehung und Betrug (millionenbereich) nun bin ich im o.Vollzug und arbeite im ausgang. In meinem Lohn sind pfändungsgeschützte Beträge Spesen nachtzuschläge usw. mein Partner bekommt eine au – Rente von knapp 700 € bin ich ihm gegenüber nicht Unterhaltspflichtig, sodass sich mein unpfändbares Einkommen erhöht?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte*r Fragesteller*in,
    Die KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei ist auf Insolvenzrecht spezialisiert und bietet eine kostenfreie Erstberatung zum Thema Schulden und Entschuldung an. Gerne können Sie einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren:
    https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/.

    Zu Ihrer Frage bezüglich Ihrer Unterhaltspflichtigkeit gegenüber Ihrem Partner können wir Ihnen mitteilen, dass im Falle einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung und Betrug (millionenbereich) eine Privatinsolvenz in Betracht gezogen werden sollte. In diesem Fall würde das pfändungsfreie Einkommen gemäß §850c ZPO festgelegt werden und Ihnen somit ein gewisses Minimum an finanziellen Mitteln zur Verfügung stehen.

    Ob Sie Ihrem Partner gegenüber unterhaltspflichtig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel Ihrer finanziellen Situation und den Ausgaben Ihres Partners. Gerne können wir Ihnen hierzu eine individuelle Beratung anbieten und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung finden. Nutzen Sie hierzu gerne unser kostenfreies Erstgespräch unter dem oben genannten Link.

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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