Pfändung durch Vollmacht an den Lebensgefährten durch seine Gläubiger möglich?

Angenommen: ich gebe meinem Lebensgefährten eine Vollmacht auf mein Konto. Er hat Gläubiger mit Pfändungstitel und muss ja auch Vollmachten in der EV angeben. Einnahmen von ihm laufen nicht darüber. Er hat ein eigenes (P)Konto. Aber er überweist mir zur Rechnungsbegleichung Beträge auf mein Konto. Und ich auch mal an ihn. Kann mein Konto von seinen Gläubigern gepfändet werden? Welche Handhaben gibt es da und welche Möglichkeiten?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    sofern Ihr Lebensgefährte nicht auch Kontoinhaber ist, kann eine Pfändung Ihres Kontos nicht erfolgen. Es besteht aber die Möglichkeit einer sog. “Forderungspfändung”. Auf diese Weise könnte – sofern Ihr Lebensgefährte über Ansprüche gegen Sie verfügt – durch den Gläubiger bewirkt werden, dass Sie nicht an Ihren Lebensgefährten leisten dürfen, sondern direkt an den pfändenden Gläubiger. Sofern sich Ihr Lebensgefährte aber innerhalb seiner Pfändungsfreigrenzen bewegt, sind an- und abgehende Überweisungen allerdings unbedenklich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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