Pfändung nach Hochwasserspende, P-Konto

Sehr geehrte Damen und Herrn!
Mitte Januar diesen Jahres erhielt ich von der Diakonie eine Spende über 3.770€ als Hochwasserhilfe auf mein P-Konto bei der VR-Bank. Seit eineinhalb Monaten versucht meine gesetzliche Betreuerin beim Vollstreckungsgericht die Bescheinigung für die Anhebung des Grundfreibetrages zu erreichen, damit ich über das Geld verfügen kann. Ihr sind leider seitens der Zentrale der Bank die falschen Unterlagen ausgehändigt worden, die sie trotzdem letzte Woche beim Gericht eingereicht hat. Leider hat sich bis bis heute nichts getan und ich habe Angst, dass morgen am 28.2.23 der Restbetrag von 2.100 gepfändet wird. Was kann ich noch tun, bzw. gibt es im Nachhinein eine Möglichkeit, die Spende zurückzufordern?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen,
mit verzweifelten Grüßen,
Tanja Sokolowsky

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,
    staatliche Soforthilfen, die als Billigkeitsleistungen zur Überbrückung von Notlagen von Bürgern in den von den Starkregen- und Hochwasserereignissen im Juli 2021 betroffenen Gebieten gewährt werden, werden den in § 850k Absatz 2 Satz 1 der Zivilprozessordnung genannten Beträgen und Geldleistungen, die nicht von der Pfändung erfasst werden, gleichgestellt. Für Spenden fehlt eine klare Regelung
    Beste Grüße

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