Steuerberücksichtigung bei Rentenpfändung

Meine Rente wird gepfändet. Dabei wird aber nicht berücksichtigt, dass ich nachträglich auch noch Einkommensteuer (ca. 80 EUR monatlich) zahlen muss. Diese wird ja erst im Folgejahr berechnet, veranlagt u. die Höhe ändert sich auch jedes Jahr.
Was kann ich tun, damit die Steuerzahlung bei der Pfändung Berücksichtigung findet?
Vielen herzlichen Dank!

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    auch als Rentner steht Ihnen der komplette Pfändungsfreibetrag zu. Daher können Sie einen Antrag nach § 850 f ZPO stellen, wonach das Gericht Ihren individuellen Pfändungsfreibetrag feststellt.
    Idealerweise fügen Sie dem Antrag eine Berechnung Ihrer Steuerlast bei, am besten erstellt von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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