Vergleich

Hallo, mein Bruder hat über die Schuldnerberatung einen Vergleich abgeschlossen. Er hat mon. 10 euro bezahlt ( seid 2013 ). Leider ist mein Bruder verstorben und nun schreibt mich ein Inkassounternehmen an und will etwas über 4000 Euro von mir als Erben. Meine Frage: ist der Vergleich durch den Tod meines Bruders ausser Kraft. Die Restsumme des Vergleichs dürfte nur noch wenige Hundert Euro betragen.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    ich darf mich für Ihren Beitrag bedanken. Bitte beachten Sie, dass meine Antwort auf den von Ihnen getätigten Informationen beruht. Änderungen oder zusätzliche Erkenntnisse können daher zu einer anderen Einschätzung führen.

    Als Erbe treten Sie gem. § 1922 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Gesamtrechtsnachfolge Ihres Bruders an. An­sprüche und Verbindlichkeiten aus Schuldverträgen sind auch grundsätzlich vererblich. Dabei geht die gesamte vertragsrechtliche Rechtsstellung des Erblassers auf den Erben über. Sofern also vertraglich nicht der Ausschluss der Vererblichkeit zwischen Ihrem Bruder und dem Gläubiger vereinbart wurde, gilt der Vertrag wie ursprünglich vereinbart. Weisen Sie den Gläubiger auf diesen Umstand hin. Zahlen Sie im Zweifelsfall in der vereinbarten Form. Sollten Sie rechtlichen Beistand benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Sekretariat. Wir werden dann gerne mit Ihnen die Möglichkeit einer rechtlichen Begleitung erörtern.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt

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