Zuständigkeit eines Gerichts
Guten Tag,
ich habe in Österreich gelebt und vor Übergabe unserer Wohnung, damit wir wieder nach Deutschland konnten, einen Übernahmevertrag für Möbel mit meinen Nachmietern verfasst. Das Zahlungsziel war noch in der Zeit in der wir dort wohnten, jedoch haben sie es nie eingehalten und uns hingehalten, obwohl sie jetzt die Möbel haben.
Ist durch den Vertrag, welcher in Österreich geschlossen wurde und die Schuldner dort auch leben, Österreich zuständig oder weil wir in Deutschland als Klagende nun leben auch ein internationales Mahnverfahren möglich? Wie oder wo beantrage ich dies jetzt?
Mit freundlichen Grüßen
Lena
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