Ich habe kein geschäftskonto als selbständiger . Nur normales was als pkonto geführt wird. Kann ich die freigrenze erhöhen ?
Da ich miete etc. ( geschäftsausgaben) über andere überweisen lasse.
Mfg
Engel
Sehr geehrter Fragesteller,
außer dem pfändungsfreien Betrag können zwar weitere, zusätzliche Erhöhungsbeträge und monatliche Leistungen in der P-Konto-Bescheinigung entsprechend aufgewiesen werden. Welche das sind, ist aber klar geregelt. Dazu gehören z.B. Unterhaltspflichten, private Krankenversicherungs-Beiträge, Kindergeld, Kinderzuschläge usw.
Geldleistungen der Stiftung “Mutter und Kind” sowie einige andere Leistungen, z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Beste Grüße
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Sehr geehrter Fragesteller,
außer dem pfändungsfreien Betrag können zwar weitere, zusätzliche Erhöhungsbeträge und monatliche Leistungen in der P-Konto-Bescheinigung entsprechend aufgewiesen werden. Welche das sind, ist aber klar geregelt. Dazu gehören z.B. Unterhaltspflichten, private Krankenversicherungs-Beiträge, Kindergeld, Kinderzuschläge usw.
Geldleistungen der Stiftung “Mutter und Kind” sowie einige andere Leistungen, z.B. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Beste Grüße