Zwangsvollstreckung einleiten aus UR ROLLE dem Kaufvertrag und Titel und Verzug/ Betrag Urteil
KP 289.000DM unerfüllt 2020 noch über 123.000EuR des Käufers offen – gepfändeten Lohn wurde abgetreten 2010 auf Unterhalt- aktuell jetzt einbehaltene Miete- RA untätig der Geldpfändung – falscher Pfüb statt Verzug hier HF- Verzug vom Richter Zeitraum präkludiert 12.02.2002 bis 31.07.2006 fortgesetzt Untätigkeit RA 01.08.2006 10vH Jahreszins an Bremer Plus Betrag 21.606,55EUR huetvon sind nur 18.815,62EUR geflossen – Käufer haben sich 2014 ein Teil VU u Endurteil geholt derer eben obiger Betrag nicht geflossen- jetziger RA verweigert die Herausgabe des Urteils mit 725 ZPO aux 2009 – BGH urteilte der umfassenden ZV des RA was und wer kann hier helfen- keine Information über Pfändung dubioser Pfüb ohne Stempel AG- was ist zu tun? Bremer
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage und die Schilderung des Sachverhaltes. Zu meinem Bedauern können wir Ihnen in diesem Rahmen keine weiterführenden Auskünfte geben, da es sich um einen komplexen Sachverhalt zu handeln scheint. Ohne nähere Prüfung der genannten Unterlagen ist damit keine Einschätzung möglich. Ich bitte Sie dafür um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht