Sonderfreigabe-Bescheinigung für P-Kto führende Bank

Erstattungen von Hilfskassen/Krankenzusatzkassen für medizinische Leistungen/Medikamente überschreiten bei Zahlung auf das P-Kto
den bescheinigten Pfaendungsfreibetrag;
können diese gesondert berücksichtigt werden
oder sind diese bereits in der Pfaendungstabelle enthalten? Lt. Hilfskassen Ordnung sind diese weder abtretbar noch pfaendbar. Was muss ich tun, das diese ggf. auch zukuenftig ausgezahlt werden, zumal ich diese mit meinem pfaendungsfreien Einkommen vorverauslagt habe? Die P-Kto führende Bank möchte eine Sonderfreigabe über diesen Betrag(ae`e).

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    wenden Sie sich an das für Sie zuständige Vollstreckungsgericht und beantragen Sie eine Änderung der Pfändungsmodalitäten wegen erhöhten Bedarfs.

    Mit freundlichen Grüßen

    A. Kraus
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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