Steuer – Rückerstattung vor dem Insolvenzantrag
sehr geehrte Damen und Herren,
mein Mann und ich leben seit 04.2021 getrennt. Die Steuererklärung für 2021 war noch gemeinsam. Kurz vor dem Antrag auf meiner Insolvenz kam die Rückerstattung vom Finanzamt auf Konto meines Mannes. Mein Mann hat inzwischen auch Insolvenz gemeldet (nach der Steuererstattung).
müssen wir das Geld an die Insolvenzverwalter zurückzahlen? das Geld hat immer noch mein Ex-Mann – hoffe ich zumindest.
Danke für Ihre Antwort.
MFG
KW
Sehr geehrte Frau W.,
danke für Ihre Frage.
Ja, laut Ihrer Angaben fällt die Steuererstattung in die Insolvenzmasse.
Grundsätzlich muss eine Aufteilung erfolgen. Jeder Ehegatte erhält den Anteil an der Steuererstattung, der auf “seine” Steuern entfällt. Da Sie laut Ihrer Angaben aber beide im Insolvenzverfahren sind, fallen auch beide Anteile jeweils in die Insolvenzmasse.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. V. Ghendler
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht