Steuerbescheid

Moin,

ich bin seit ca. 2,5 Jahren in der Privatinsolvenz. Mein Mann und ich haben die Steuererklärung gemacht und auch bereits im Dezember 2021 die Steuererstatrung überwiesen bekommen, warten jedoch immernoch auf den Steuerbescheid (zwecks ausrechnen, wieviel davon mein Anteil ist und an die Gläubiger geht) und haben daher beim Finanzamt angerufen und nachgefragt. Dazu ist zu sagen, dass wir das gern selbst prüfen und ausrechnen wollen, da mein Insolvenzverwalter nicht nur einmal unrechtmäßig Geld gefordert beziehungsweise andere Dinge (wie Steuerklassenwechsel trotz gefährdeter Liquidität) gefordert hat, die dann durch Einlegung von Rechtsmitteln abgewendet wurden.
Der Mitarbeiter sagte, dass der Steuerbescheid bei meinem Insolvenzverwalter liegt.

Frage: Mein Mann hat mit meiner Privatinsolvenz “nichts” zu tun. Aber dieser Steuerbescheid ist auch seiner. Ist es rechtens, dass der Insolvenzverwalter den so lange einbehält?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

    vielen Dank für Ihre Frage. Als auf Insolvenzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

    Zunächst möchten wir Ihnen mitteilen, dass es uns sehr leid tut, von Ihren Erfahrungen mit Ihrem Insolvenzverwalter zu hören. Wir möchten jedoch betonen, dass jeder Insolvenzverwalter gemäß § 56 Insolvenzordnung dazu verpflichtet ist, das Vermögen des Schuldners zu sichern und bestmöglich zu verwerten, um die Forderungen der Gläubiger zu begleichen. Dies schließt auch die Verwaltung und Verteilung von Steuerrückzahlungen mit ein.

    Zu Ihrer konkreten Frage: Der Insolvenzverwalter ist berechtigt, den Steuerbescheid des Schuldners einzusehen und zu verwerten. Dies gilt auch für Ihren Mann, da die Steuerrückzahlung während der Dauer der Privatinsolvenz dem Insolvenzverwalter zur Verfügung steht. Es ist jedoch nicht üblich, dass der Insolvenzverwalter den Steuerbescheid einbehält und nicht an Sie und Ihren Mann weiterleitet.

    Wir empfehlen Ihnen daher, erneut mit Ihrem Insolvenzverwalter Kontakt aufzunehmen und ihn höflich zu bitten, Ihnen und Ihrem Mann den Steuerbescheid zur Verfügung zu stellen, damit Sie die Aufteilung der Steuerrückzahlung selbst berechnen können. Sollte der Insolvenzverwalter weiterhin den Steuerbescheid einbehalten, können Sie sich an das Insolvenzgericht wenden und dort eine Beschwerde einreichen.

    Bitte beachten Sie, dass dies nur allgemeine Informationen sind und keine rechtliche Beratung darstellen. Für eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Antwort weiterhelfen konnten und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

    Bitte beachten Sie, dass diese Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

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