Steuerentlastungsgesetz
Ich befinde mich noch nicht in der Wohlverhaltensperiode. Nun sagt die Lohnabrechnungsstelle, daß rückwirkend zum 1. Januar sich der Grundfreibetrag ändert also erhöht. Was bedeudet das für mich. Bekomme ich dann mehr Geld oder fällt das in die Insolvenzmasse?
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