Steuerentlastungsgesetz

Die Lohnabrechnung sagte daß im Juli das Steuerentlastungsgesetz in Kraft tritt und rückwirkend der Grundfreibetrag zum 1. 1.2022 erhöht wird. Ich bin noch nicht in der Wohlverhaltensperiode. Was passiert mit dem Betrag dann?

1 Antwort
  1. Annette Vollmers-Stich
    says:

    Sehr geehrter Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir von der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei sind auf Insolvenzrecht spezialisiert und stehen Ihnen gerne bei Fragen zum Thema Schulden und Entschuldung zur Seite. Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um Ihre Situation genauer zu besprechen und mögliche Lösungsansätze zu erarbeiten. Sie können jederzeit einen Termin für eine Erstberatung auf unserer Website unter folgendem Link vereinbaren: https://anwalt-kg.de/insolvenzrecht/schnell-check/

    Zu Ihrer Frage bezüglich der rückwirkenden Erhöhung des Grundfreibetrags und der Auswirkungen auf Ihre Privatinsolvenz können wir Ihnen folgendes mitteilen:

    Der Grundfreibetrag wird jährlich angepasst und erhöht. Wenn Sie sich noch nicht in der Wohlverhaltensperiode befinden, ist der erhöhte Grundfreibetrag für Sie von Bedeutung, da er zur Berechnung Ihrer pfändbaren Einkünfte herangezogen wird.

    Im Rahmen der Berechnung Ihrer pfändbaren Einkünfte werden Ihre Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt. Soweit Ihre Einnahmen über dem pfändungsfreien Betrag liegen, können diese zur Tilgung Ihrer Schulden herangezogen werden. Wenn sich durch die Erhöhung des Grundfreibetrags Ihre pfändbaren Einkünfte verringern, kann dies bedeuten, dass Sie weniger für die Tilgung Ihrer Schulden zur Verfügung haben.

    Allerdings sollte beachtet werden, dass die Höhe der pfändbaren Einkünfte nicht nur von Ihrem Einkommen abhängt, sondern auch von weiteren Faktoren wie etwa Unterhaltsverpflichtungen oder berufsbedingten Aufwendungen. Hierzu beraten wir Sie gerne im Rahmen einer individuellen Beratung.

    Es ist also durchaus möglich, dass die Erhöhung des Grundfreibetrags Auswirkungen auf Ihre Privatinsolvenz hat. Wir empfehlen Ihnen daher, sich von einem erfahrenen Insolvenzanwalt beraten zu lassen, um Ihre individuelle Situation und mögliche Auswirkungen auf Ihre Privatinsolvenz abzuklären.

    Wir hoffen, wir konnten Ihnen weiterhelfen. Bitte beachten Sie, dass unsere Antwort ohne rechtliches Gewähr ist.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Team der KRAUS GHENDLER Anwaltskanzlei

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