Steuerzahlungen während Insolvenz

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit Dez. 2020 offiziell in der Insolvenz. Ich erhalte Rente und bin daneben berufstätig mit Steuerklasse 3. Nun beträgt die Nachforderung des FA an Steuern für 2020 ca. 3.700 Euro.
Mein Insolvenzverwalter sagte mir vor Beantragung des Lohnsteuerjahresausgleichs (leider nur mündlich), dass ich nur anteilig für Dez. 2020 die Steuern nachzahlen müsse, da der Rest vor der Insolvenz angefallen ist.
Obwohl ich den Antrag bim FA gesgtellt habe, hat mein Mann diesen Bescheid bekommen. Da er Kleinrentner ist (ca. 5.000 Euro/Jahr) und wir keine Ersparnisse haben, kann er nicht für meine kompletten Steuerschulden aufkommen. Wird er damit gewungen, auch in die Insolvenz zu gehen?
Als Kleinrentner bekommt er ja auch keinen Kredit. Ist das rechtens, dass er für meine Steuerschulden aufkommen muss?

Nun geht es um das Jahr 2021: Ich habe mich daraufhin beim FA erkundigt, wie ich realistische Steuern monatlich abführen kann. Es wurde mir vom FA geraten, die Steuerklasse in die 5 zuändern. Nun hat mir mein Insolvenzverwalter per Email mitgeteilt, dass ich verpflichtet sei, unverzüglich in die Steuerklasse 4 zu wechseln (er hat mir den Paragraphen genannt), damit der Insolvenzverwalter weiterhin mehr (unversteuertes) Geld bekommt.
Für 2021 werde ich wieder 3.700 Euro nachzahlen müssen. Ich darf abr nichts ansparen und keinen Kredit aufnehmen.

Was soll ich jetzt tun? Am besten kündige ich den Arbeitzplatz, dann falle ich unter die Pfändungsfreigrenze und habe die Probleme nicht mehr.

Kannn ich da einen Anwalt einschalten (ich bin RS-versichert) oder ist das alles rechtens?
Das Finanzamt hat mich verpflichtet, ab 2022 im Quartal 813 Euro Steuervorauszahlungen zu leisten. Der Insolvenzverwalter hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zahlungen von meinem Pfändungsfreibetrag abgehen werden. Dies bedeutet, dass ich alleine für die Steuern zuständig bin 2022.

Dann sieht es aber so aus, dass sich das Arbeitengehen für mich nicht mehr lohnt, wenn ich nur für die Steuerzahlungen arbeiten gehe. Denn eigentlich beteiligt sich doch indirekt (der Pfändungsbetrag wird vom Netto abgeführt) der Insolvenzverwalter an den Steuern?
Sollte ich wegen der Steuerklasse 4 und den Steuervorauszahlungen zuviel Steuern in 2022 bezahlen, geht eine evtl. Steuerrückzahlung auch an den Insolvenzverwalter.

Ist das alles rechtlich so in Ordnung?

Vielen DAnk und ein schönes neues Jahr.

Mit freundlichen Grüßen
K. B.

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