Tragung der Kosten – Insolvenzverwalter bietet monatl. Raten von 30.- Euro

Sehr geehrte Herren Rechtsanwälte,

das Insolvenzverfahren wurde im Dezmeber 2018 eröffnet und der Insolvenzverwalter meldete sich per Brief zum Erstkontakt. Da wir nicht ganz unvorbereitet in ein Gespräch kommen wollen hier unsere Fragen:

Das Verfahren sowie die Kosten für den Insolvenzverwalten müssen ja aus der Insolvenzmasse bezahlt werden (wenn man gar nicht hat, wird dieses am Ende durch eine “Null-Ratenzahlung” beendet. Nun bittet aber der Verwalter um eine Ratenzahlung auf freiwilliger Basis von 30.- (pro Insolvenz) aus dem nichtpfändbaren Teil an.
Wäre es ratsam, sofern es möglich ist, diesem zuzustimmen?

Und nächste Frage:
Wenn wir Nettoeinnahmen von 1.200 und 800.- haben – werden die Gehälter zusammengerechet und dann bestimmt was Nichtpfändbar ist oder wird pro Fall die Einahme (abzüglich des Partners (Unterhalt)) errechnet und dann der Nichtpfändbare Teil bestimmt?

Weitere Frage:
Falls etwas pfändbares bleibt, wird dieses bis zum Schlusstermin oder über die ganze Insolvenzzeit (incl. der Wohlbehaltensphase) eingezogen?

vorab vielen Dank für Ihren Mühen
Gaby & Jürgen

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.
    Wenn bei Ihnen nichts pfändbar ist, müssen Sie auch nichts freiwillig auskehren. Sie können sich aber beim Insolvenzverwalter erkundigen, wie hoch eine freiwillige Zahlung monatlich sein müsste, um die Verfahrenskosten zu tilgen und somit die Voraussetzung für die Verkürzung auf 5 Jahre erreichen.
    Ein Insolvenzverfahren ist immer höchstpersönlich, es wird also immer nur Ihr eigenes Einkommen und Unterhalts-Situation gesondert betrachtet. Wenn sich ein pfändbarer Betrag bei Ihnen ergibt, muss dieser bis zur Beendigung der Wohlverhaltensphase und Erteilung der Restschuldbefreiung an den Insolvenzverwalter ausgekehrt werden.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. V. Ghendler

Dein Kommentar

An Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns Deinen Kommentar!

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert