Beleidigung meiner Person, Herabsetzung, geschäftschädigung durch unwahrheiten

Sehr geehrte Damen und Herren,
im Google sind zwei sehr herabsetzende Bewertungen durch, einmal durch einer nicht Patientin und ein mal durch jemand-anonym.
Die Löschung von dem ersten Eintrag hat Google abgelehnt. Mit verherrenden Folgen. Denn andere fühlen sich ermutigt, dies zu wiederholen und mir beruflich zu schaden.
Können Sie dafür sorgen, dass Beide Einträge gelöscht, bzw der Anonyme Schreiber eine Anzeige bekommt.
Bitte um baldige Antwort

1 Antwort
  1. Andre Kraus
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    gerne kümmern wir uns um die Löschung Ihrer negativen Bewertung.
    Laut Bundesgerichtshof sind Bewertungen, die von Nicht-Kunden verfasst werden, zu löschen, da bei nachweislichem Fehlen jeder Tatsachengrundlage – in Ihren Fall die Kundeneigenschaft- die Bewertung weder als Tatsachenbehauptung noch als Meinungsäußerung schützenswert ist.
    Damit ist die negative Bewertung ohne Text als verbotene Meinungsäußerung ohne Tatsachenbasis einzustufen.
    Die Bewertung ist deshalb zu entfernen.

    Kontaktieren Sie uns über die Mailadresse: unternehmer@anwalt-kg.de oder rufen uns über die kostenlose Hotline an.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Andre Kraus

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