Überstunden auszahlung

Guten Tag, ich befinde mich in der Wohlverhaltensphase.
Nun ist es so das ich sehr viele Überstunden habe uns diese mir auszahlen lassen möchte.
Da ich Teilzeit arbeite sagt mein AG, dass diese dann zu 100 % an den Insolvenzverwalter gehen und nicht wie bei einer vollen Stelle zu 50 %.

Haben Sie Rat wie sich das verhält oder wo ich mich hin wenden kann um diesen Sachverhalt zu klären. Ein abbummeln meiner Überstunden wird in meinem Beruf kaum möglich sein.
Vielen Dank

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    Ihren Ausführungen ist nur zum Teil zuzustimmen. Gem. § 850a Nr. 1 ZPO (Zivilprozessordnung) ist dem Arbeitnehmer die Hälfte des für die Leistung von Mehrarbeitsstunden gezahlten Teils des Arbeitseinkommens als unpfändbar zu belassen. Allerdings wird bei einer Teilzeitbeschäftigung eine Mehrarbeit erst dann angenommen, wenn die betriebliche Arbeitszeit einer Vollzeitstelle überschritten wird. Anderes gilt nur, wenn die Arbeitsleistung an einem Sonn-, Feiertag oder in der Nacht erbracht wird. In diesem Falle handelt es sich jedenfalls um Mehrarbeit und die Regelung des § 850a Nr. 1 ZPO findet Anwendung.

    Ich empfehle Ihnen unter diesen Gesichtspunkten nochmals Rücksprache mit Ihrem Arbeitgeber zu halten.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt
    .

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