Verfahrenskosten/ Restschuldbefreiung

Guten Tag,
Ich möchte die Verfahrenskosten der Insolvenz weiterhin Stunden lassen,da ich momentan kein Einkommen habe.
Ich bekam Post vom Amtsgericht bezüglich der Restschuldbefreiung, auch mit dem Hinweis die Verfahrenskosten weiterhin auf Antrag Stunden lassen zu können.
Nun soll ich auch sämtliche Angaben bezüglich des Einkommens, Auto, usw. meines Ehemannes mit angeben, der aber mit dieser Insolvenz überhaupt nichts zu tun hatte. Wir haben kein Vermögen und leben momentan von einem Gehalt.

Meine Frage dazu: ist das Amtsgericht dazu berechtigt, dass mein Mann alles offen legen muss?
Könnte es auch sein, dass mein Mann dann für die Verfahrenskosten aufkommen muss?

Vielen lieben Dank und viele Grüße Christina

3 Kommentare
  1. Christina
    says:

    Sehr geehrter Herr Dr. Ghendler,
    Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
    Ich möchte auch mal “Danke sagen ” für dieses Forum, dass es diese Möglichkeit überhaupt gibt ist heutzutage nicht selbstverständlich!
    Vielen Dank für Ihr Wissen und Ihre Zeit .
    Viele Grüße von Christina

    • Dr. V. Ghendler
      says:

      Guten Tag und ganz herzlichen Dank für das Lob! Ich freue mich sehr über Ihre Wertschätzung für unser Forum. Dies ist eine Auszeichnung für die Mühe, die wir uns mit der gesamten Seite geben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Dr. V. Ghendler
      Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

  2. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragestellerin,

    vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich umfasst die eheliche Unterhaltspflicht auch die Pflicht, gegenseitig die Kosten eines Rechtsstreits zu übernehmen.
    Von dieser Regel gibt es Ausnahmen, und zwar muss der Ehegatte dann nicht zahlen, wenn die Insolvenz im wesentlichen auf vorehelichen Schulden oder solchen Verbindlichkeiten beruht, die nicht mit der gemeinsamen Lebensführung in Zusammenhang stehen. Natürlich muss er auch dann nicht zahlen, wenn er dazu wirtschaftlich nicht in der Lage ist.
    Somit darf das Gericht diese Informationen abfragen, außer Sie können darlegen, dass Ihr Ehemann schon deswegen nicht zur Zahlung verpflichtet ist, weil es sich um voreheliche Schulden handelt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. V. Ghendler
    Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht

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