Vergessene Glaubiger

Guten Tag,

Seit 25.06.2018 ist bei mir das Insolvenzverfahren geöffnet. Der Prüfung tag war am 20.08.2018.
Jetzt habe ich folgendes Problem:

Im 2014 habe ich angefangen mit einem Fernstudium. Die Gebühren sollten in 30 Raten gezahlt werden. Die letzten Raten sollen Anfang 2017 gezahlt worden. Anfang 2016 konnte ich diese Raten nicht mehr bezahlen und diese Raten sind übernommen durch ein Inkassobüro. Diese Inkassounternehmen sind in Raten und am Ende mittels eine Lohnpfändung gezahlt worden. Seit Anfang 2016 habe ich nichts mehr gehört von dem Fernstudium.
Bis letzte Woche. Ich habe eine Erinnerung bekommen das die Rate von September noch nicht gezahlt war. Sie haben einfach das Datum der Raten angepasst.

Diese Gläubiger ist nicht zum Insolvenztabelle zugefügt, weil er nicht angeschrieben ist und sich nicht gemeldet hat.
Was kann ich jetzt am beste machen, so dass die Restschuldbefreiung nicht gefährdet wird.

Wann ich es die Insolvenzverwalter mitteile kann die Restschuldbefreiung versagt werden wegen grob Fahrlässigkeit.
Wann ich diese zahle kann die Restschuldbefreiung versagt werden, weil ich ein Gläubiger bevorzugt habe.

Oder gehört diese Gläubiger nicht zur Insolvenz Gläubiger?

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrter Fragesteller,

    die Restschuldbefreiung erstreckt sich auch auf Forderungen, die nicht oder nicht rechtzeitig angemeldet wurden (vgl. § 301 I InsO), soweit diese in der Zeit vor der Insolvenz entstanden sind. Das bedeutet auch, dass der jeweilige Gläubiger während einer Insolvenz grundsätzlich keine Forderungen gegen Sie durchsetzen kann. Daher sollten Sie dessen Zahlungsaufforderung nicht nachkommen.
    An die “grobe Fahrlässigkeit” werden hohe Anforderungen gestellt und sie muss Ihnen auch zunächst einmal nachgewiesen werden.
    Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihrem Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    V. Ghendler

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