Verkauf von nichtinsolvenzmasse

Hallo. Mein Freund ist in der Privatinsolvenz und die Pferdekoppel mit allem was dazu gehört ist in die Masse über gegangen. Meine Frage ist was passiert mit den dingen die ihn nicht gehören? Ich habe dort sachen gelagert. Teure ersatzteile für meinen Roller und zwei Wohnwagen eines guten freundes standen dort die wir als Abstellmöglichkeit nutzen durften. Jetzt haben wir erfahren das schon alles verkauft ist und doe Wohnwagen samt inhalt sind entsorft oder verkauft worden. Ist das erlaubt? Wie können wir jetzt dagegen vor gehen das wir unsere sachen wieder bekommen oder zumindest Schadensersatz? Es war klar an gegeben das es nicht sein eigentum ist und wir hatten auch keinen Termin wann die Koppel verkauft wurde oder wir unsere sachen sort abholen sollen. Der Insolvenzverwalter hat uns da total im dunkel stehen lassen und absolut keine Infos raus gegeben selbst nicht auf Nachfrage.

1 Antwort
  1. Dr. V. Ghendler
    says:

    Sehr geehrte Fragenstellerin,

    grundsätzlich dürfen Gegenstände gepfändet werden, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden. Eine Prüfung der Eigentumslage findet nicht statt.

    Der Eigentümer hat die Möglichkeit sich durch eine Drittwiderspruchsklage gegen die Pfändung zu wehren. Ob eine solche Klage erfolgreich ist, hängt auch davon ab, ob die Zwangsvollstreckung bereits beendet ist oder nicht. Unter Umständen besteht für die Eigentümer die Möglichkeit den Erlös aus der öffentlichen Versteigerung auf dem Rechtsweg herauszuverlangen.

    Diesbezüglich sollten Sie sich daher an einen Rechtsanwalt wenden, der auf zwangsvollstreckungsrechtliche Mandate spezialisiert.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Dr. V. Ghendler

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